Seit dem 1.1. ist die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu geregelt. Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren werden alle fünf Jahre von der Krankenkasse zu einem Screening eingeladen. Ferner besteht ab dem Alter von 20 Jahren ein Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem Frauenarzt. Dann teilt sich das Angebot in zwei Altersgruppen:
Wie bisher schon können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren einmal jährlich eine Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests durchführen lassen, also einen Abstrich, der auf Zellveränderungen untersucht wird. Ab dem 35. Lebensjahr haben Frau nun alle drei Jahren neben dem Pap-Abstrich auch die Möglichkeit, einen HPV-Test durchführen zu lassen.
Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und ab 30 der Brüste bleibt bestehen!
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