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Kampf gegen Plastikmüll

Aktualisiert: 24. Sept. 2021

Wichtig: Seit dem 3. Juli dürfen Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Der Handel kann vorhandene Ware abverkaufen. Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.


Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen.


Gut so, denn jedes Jahr werden weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht inzwischen aus Kunststoffen.


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