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Krebs: Haushaltshilfen sind möglich!

Aktualisiert: 24. Sept. 2021

Habe ich als Krebspatient eigentlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe während und nach der Krebsbehandlung? Diese Frage beschäftigt viele Patienten und auch deren Angehörige, da sich während und nach der Krebsbehandlung das normale Leben zunächst gravierend verändern kann, zumal immer mehr Pflegende Angehörige durch Long-Covid ausfallen. Der Krebsinformationsdienst stellt klar: „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn entweder eine schwere Krankheitssituation vorliegt oder aber ein Kind im Haushalt lebt.“

Unter folgenden Voraussetzungen gibt es einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für längstens vier Wochen: Zum einen lebt keine andere Person im Haushalt, die einspringen könnte. Zum anderen darf für den Erkrankten kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen. Nicht allen Krebspatienten ist bewusst, dass sie, auch ohne Kind im Haushalt, Anspruch auf eine Haushaltshilfe geltend machen können. Die Dauer der Berechtigung kann sich von vier auf bis zu 26 Wochen erhöhen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das unter zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Unter dieser Voraussetzung besteht auch dann ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sich eine Patientin oder ein Patient zum Beispiel in stationärer Behandlung befindet oder häusliche Krankenpflege erhält. Dabei darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Tätigkeiten übernehmen könnte. Wichtig zu wissen: Über die Bewilligung und auch den Umfang der Unterstützung entscheiden die Krankenkassen auf Grundlage der konkreten Situation.


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