Wenn die Strahlen- und Chemotherapie zu Karies, Zahnfleischerkrankungen und anderen Problemen führt, dann kann dies für Patienten zu finanziellen Problemen führen. Krankenkassen übernehmen die Kosten auch dann nicht vollständig, wenn sie eine direkte Folge der Therapie sind. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums erklärt, dass auch Krebspatienten einen Heil- und Kostenplan bei der Kasse einreichen müssen. Ein 50prozentiger Zuschuss ist die Regelversorgung. Ist das Bonusheft in den letzten fünf Jahren komplett ausgefüllt, kann es einen weiteren Zuschuss in Höhe von 20 Prozent geben, sind die letzten zehn Jahre dokumentiert, dann sogar 30 Prozent. Für den restlichen Eigenanteil können Menschen mit einem zu geringen Einkommen eine Härtefallregelung beantragen. Nur in diesem Falle können die Kosten komplett übernommen werden. Der Krebsinformationsdienst betont, dass es hierbei für Krebspatienten keine gesonderten Regelungen gibt.
Tipp: Die Unabhängige Patientenberatung https://www.patientenberatung.de prüft Heil-
und Kostenpläne und berät zur Möglichkeit von Krankenkassenzuschüssen.
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