top of page

Neu in 2020: Weniger Kinder müssen für Heimkosten der Eltern aufkommen






Mit dem sogenannten „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ gilt für Kinder pflegebedürftiger Eltern ab diesem Jahr ein Freibeitrag von 100.000 Euro beim Jahresbruttogehalt. Damit werden viele Angehörigen von den Zuschüssen für das Heim entlastet. Durchschnittlich etwa 1.900 Euro müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz aus eigener Tasche zuzahlen. Auch die Kosten für die Pflege zu Hause liegen nicht selten über den Summen, die von der Pflegeversicherung erstatttet werden. Summen, die Pflegebedürftige häufig nicht durch Rente oder Vermögen finanzieren könnten. Die Sozialämter sind eingesprungen und versuchten, sich Zuschüsse von den Kindern zu holen.


Ab diesem Jahr ist dies nur noch bei Kindern, die ja häufig schon selbst im mittleren Alter sind, möglich, die ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro aufweisen. Diese Summe galt bisher schon bei der Alterssozialhilfe, also der Grundsicherung im Alter. Senioren können die Grundsicherung beantragen, ohne Angst zu haben, dass die Kinder mitaufkommen müssen.

 
 
 

コメント


bottom of page