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Richtlinien für Darmkrebsscreening: Verpasste Chance!


Fünf Jahre nachdem der Gesetzgeber das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz verabschiedete, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nun endlich die Richtlinien für das Darmkrebsscreening verabschiedet. Damit wird die Weg frei gemacht, dass bei Männern die Vorsorgekoloskopie von den Kassen bereits ab dem Alter von 50 Jahren finanziert wird. Vermutlich ab Sommer 2019 sollen folgende Leistungen gelten:

Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl.

• Bei einem auffälligen Stuhltest besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

• Ansonsten haben Männer ab 50 einen Anspruch auf zwei Koloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen, erstattet die Kasse eine Koloskopie. Frauen haben einen Anspruch auf die Koloskopie ab 55 Jahren.

• Männer und Frauen haben ab 55 Jahren einen Anspruch auf den iFOBT-Test alle zwei Jahre, sofern noch keine Früherkennungskoloskopie gemacht worden ist.

Nicht berücksichtigt sind die Expertenforderungen nach einem Sonderstatus für Menschen mit einem familiären Risiko. Unter 55jährige haben ein 1,7 – bis 4,1-fach höheres Risiko an Darmkrebs zu erkranken, wenn das bei einem Verwandten ersten Grades bereits der Fall war. Eine Absenkung auf ein Alter von 45 Jahren wurde von den Kassen ebenfalls abgelehnt.

EANU meint: Verpasste Chance, darunter werden Menschen leiden. Die Zahl der Todesfälle an Darmkrebs sinkt zwar, aber immer mehr jüngere Menschen erkranken. Der GBA-Beschluss ist halbherzig und wofür man hier fünf Jahre lang brauchte, ist völlig unklar!

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