In Deutschland gilt jetzt eine verschärfte Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Was ist dabei zu beachten? Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise:
Rasieren: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken.
Dichtsitz prüfen: Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden. Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut.
Auf Hygiene achten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich.
Komentar